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Entlastungsleistungen

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI dienen
der Entlastung von pflegenden Angehörigen oder Pflegebedürftigen selbst.

Bei dem Entlastungsbetrag handelt es sich um einen Anspruch auf Kostenerstattung. Der Betrag wird nur dann gewährt, wenn tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Der Betrag dient der Entlastung der Angehörigen in Form von Zeit zum Abschalten und Erholen. Um eine Entlastung zu erfahren, ist es wichtig, dass Angehörige den Pflegebedürftigen gut versorgt wissen.

Aus diesem Grund wird
der Entlastungsbetrag
nicht bar ausbezahlt:

  • Der Entlastungsbetrag von monatlich 125,00 Euro kann bei der Pflegekasse angespart werden. Jährlich stehen den Pflegebedürftigen somit 1500,00 Euro zu. Allerdings verfällt dieser Betrag zum 30. Juni des Folgejahres, wenn er nicht in Anspruch genommen wurde.
  • Im Rahmen der Entlastungsleistungen ist sowohl die Begleitung zum Hausarzt, als aber auch das gemeinsame Backen möglich. Welche Unterstützung und Unterhaltung in Anspruch genommen wird, ist individuell mit einem zugelassenen Pflegedienst zu vereinbaren.
  • Dieser Entlastungsbetrag darf nicht für Grund- oder Körperpflege eingesetzt werden. Diese zusätzlichen Betreuungsleistungen sind mehr als eine einfache Unterhaltung oder Fahrten zum Arzt. Qualifizierte Fachkräfte stehen den Pflegebedürftigen zur Verfügung, sie berücksichtigen die jeweilige Biographie und die Situation des Einzelnen.

Haushaltsservice

Aufräumen, Staubwischen und Putzen… Ein Haushaltsservice kann so viel mehr und vor allem individuell sein. Aus diesem Grund ist eine Beratung hierbei besonders wichtig. Denn welche Verstärkung Sie in Ihren vier Wänden benötigen kann vollkommen auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Grundlegend bieten wir folgende Unterstützung an:

  • Staub wischen
  • Aufräumen
  • Grundreinigung von Küche und Bad
  • Fenster reinigen
  • Müllentsorgung
  • Müllbeutel wechseln
  • Betten beziehen
  • Pflanzen gießen
  • Hausflur reinigen
  • Wäsche waschen
  • u. v. m.

Über die ambulante pflege hinaus…

Wie wäre es, gemeinsam mit anderen zu wohnen und nicht mehr alleine zu sein? Genau das bietet die Wohngemeinschaft am Kurpark. Diese wurde ebenfalls von Tamara Hinterkircher gegründet. Hierbei geht es um ein modernes Pflege-Wohn-Konzept, in dem die Bewohnerinnen und Bewohner glücklich miteinander leben, ihre individuellen Fähigkeiten nutzen und mit gemeinsamen Aktivitäten am Leben teilnehmen. Klingt toll, oder?

KONTAKT

Mobiler Pflegedienst
am SchloßPark GmbH
Steige 3
55545 Bad Kreuznach

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